Juni 2026
der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel
unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der
Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden
wären.