August 2026

der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für
Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung
für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle
der Vergleichspreise beschränke sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten.