April 2026

der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des
täglichen Gebrauchs weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf
hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu
besteuern ist.